Kürzlich im winterlich verschneiten „Fortunapark“ (Wien, 10.Bezirk): Kleinkinder rodeln auf dem kleinen Hang des Spielplatzes.
Es kommt eine Familie mit Kind und Hund hinzu, der Hund macht den Kindern Angst. Die Eltern weisen auf das Hundeverbot in Kinderspielplätzen hin. Die aggressive Antwort der „Kinder-Hunde-Familie“: „Rodeln ist hier auch verboten!“ Ohnmächtige Verärgerung bei den Kleinkinder-Eltern.
Beide Verbote sind Tatsachen, aber die nachfolgende Erklärung durch das zuständige Stadtgartenamt (MA42, Gartenbezirksleitung) ist unbefriedigend: „Das Rodelverbot und das Hundeverbot auf Spielplätzen werden als gleichwertige, jedoch unterschiedlich geregelte Materien der Wiener Grünanlagenverordnung und dem Wiener Tierhaltegesetz angesehen.“ (Der vollständige eMail-Wechsel)
ABER: DAS RODELVERBOT FÜR KINDER UND DAS HUNDEVERBOT AUF SPIELPLÄTZEN MÖGEN VIELLEICHT FÜR JURISTEN/JURISTINNEN GLEICHWERTIG SEIN; ABER NICHT FÜR ELTERN/GROSSELTERN VON KLEINKINDERN! (dazu ein Text am Schluss)
Es muss doch eine juristisch klare Regelung möglich sein, die es in die ALLEINIGE Verantwortung der Erziehungsberechtigten legt, ob sie auf einem Hang rodeln oder nicht und sie nicht auch noch mit uneinsichtigen Hundehalter_innen streiten müssen.
Derzeit trägt die Letztverantwortung noch immer der/die Grundeigentümer_in, also in diesem Fall die Gemeinde Wien. Und die sichert sich in nachvollziehbarer Weise durch das Aufstellen von Verbotstafeln ab vor eventuellen Versicherungsansprüchen bei Verletzungen….und sieht ansonsten weg, auch wenn Hunde im Spielplatz mitrodeln möchten.
Es darf doch nicht sein, dass sich Eltern von Kleinkindern weiterhin ohnmächtig den oft aggressiven Hundebesitzern/- besitzerinnen ausgeliefert fühlen, so wie auch am Wienerberg, wo es leider zur Ausnahme wird, wenn Hunde an der Leine geführt werden, weil es kaum kontrolliert und schon gar nicht (empfindlich) bestraft wird. (Dazu auch)
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Einen zum Thema „Werte und Normen“ passenden Text gibt es von einem Experten:
(Hervorhebungen FE)
Philipp Ikrath
„Jungsein im 21.Jahrhundert – Jugend in Österreich 2012“
(Aus: „schulheft“ 147- „Jugendkultur in der Krise“, Studienverlag, Innsbruck 2012)
Was sind Werte?
….Zentral ist hier die Unterscheidung von Werten und Normen, wie sie von dem deutschen Soziologen und Wertetheoretiker Hans Joas gezeichnet wird. …Das bedeutet, dass Werte auf der Selbstverpflichtung der Menschen…beruhen. Innerhalb dieser Gemeinschaften haben sie eine Orientierungs- und Regulierungsfunktion. Sie sind nicht handlungsleitend, sondern definieren, was innerhalb eben dieser Gruppe als wünschenswert gilt. Normen hingegen sind klar definierte und verbindliche Regeln, deren Nichteinhaltung sanktioniert wird, etwa durch Gerichte…..Dabei konkretisieren Normen allgemeine Werthaltungen, indem sie sie in Gebote und Verbote, die jeweils in ganz bestimmten Situationen und Zusammenhängen gelten, übersetzen……“
Gesundheit und Freiheit als widerstreitende Werte
Ein gutes Beispiel für die Unterscheidung von Werten und Normen ist der verhältnismäßig neue Wert der Gesundheit. …Während etwa die Gegner von Rauchverboten dadurch ihre individuellen Freiheitsrechte eingeschränkt sehen, verweisen die Befürworter auf ihren Anspruch, ihre Gesundheit nicht von anderen bedroht zu lassen.
Im Kern geht es also darum, welcher dieser beiden Werte höher zu bewerten ist.“
Fritz Endl:
Bei der Unterscheidung zwischen den Interessen von Hundehalter_innen und jenen von Erziehungsberechtigten von Kleinkindern sollte es klar sein, welche Werte höher zu bewerten sind. Und daher braucht es auch „klar definierte und verbindliche Regeln, deren Nichteinhaltung sanktioniert wird“!
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