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Gedanken eines besorgten Großvaters

Öffentliches Tagebuch eines interessierten Stadtbewohners (Jg.1942, Foto 1993 mit ORF-Redakteur Wolfgang Slapansky, gest.2017)

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26. Juli 2014 von Fritz Endl

Ein eMail-Austausch der bürgerPROtest-Gruppe zum Thema „Mündliche BürgerInnen-Beteiligung“ und ein Aufruf.

Nach dem letzten Jourfix am 9.7.2014 mailte ich an die Gruppe:

Gegen Ende unserer Unterhaltung war auch von der unzeitgemäßen Wiener Stadtverfassung die Rede. Das führte mich nun zu zwei Fragen bezüglich eines mir sehr wichtigen Anliegens („Gablitz Modell“), bei dem ich seit 2009 „sehr harte Bretter bohre“:
Sie betreffen die Möglichkeit einer neuen Form der mündlichen Beteiligung in den Bezirken.

Es geht um das mündliche „Beteiligungsmodells Gablitz“, das seit 2010 in der NÖ-Gemeinde Gablitz umgesetzt wird. (Veröffentlicht am 2.10.2009 in „Der Standard“).

Ursprünglich hatte ich die Hoffnung, dass eine solche Erprobung in „meinem“ Bezirk Favoriten sein könnte, aber nun würde ich es schon als Erfolg betrachten, wenn sich auch ein anderer Bezirk dazu bereit erklären würde. Ihr kennt ja vielleicht auch die Chancen dafür in anderen Bezirken. Die Favoritner „Grünen“ (da bin ich seit zwei Jahren Mitglied) sagen, die SPÖ will das nicht und seither ist das „Gablitz Modell“ kein Thema mehr für sie und auch nicht für die Wiener Grünen.

Meine zwei Fragen:

Gibt es eine Möglichkeit, dass dieses „Gablitz- Modell“ in einer für Wien geeigneten Form in einem Bezirk erprobt werden könnte?
Ob und wie müsste dazu die Wiener Stadtverfassung geändert werden ?

Mit lieben Grüßen
Fritz 🙂

Antwort von Gretl Carney ( „Bürgerinitiative gegen das Komethochhaus„)

Lieber Fritz,

das hat mich jetzt interessiert und ich habe nachgeschaut (für alle, die’s noch interessiert)

Gablitz: EinwohnerInnen total 4750 – Wahlberechtigte 4390 – Wahlbeteiligung 63% 2780 (Landtagswahl 2013)

In den Wiener Bezirken wohnen zwischen vier und 38 mal so viele Personen (16 270 – Innere Stadt und 182 600 – Favoriten). …..was die Sache rein technisch nicht erleichtert :-))

Die Stadtverfassung müsste aber vielleicht gar nicht geändert werden.
Die Bezirksvertretungs-Sitzungen sind „öffentlich“. Bei Budgetabschluss und -voranschlag sogar zwingend. Würde jemand sein Recht auf aktive Mitsprache in einer öffentlichen Bezirksvertretungs-Sitzung einklagen, wäre das Recht vermutlich auf seiner Seite. Es steht nirgends, dass nur BezirksrätInnen „das Wort haben“.
Allerdings spricht m.E. auch nichts dagegen, wenn Anträge aus der Bezirksbevölkerung schriftlich eingebracht werden und verpflichtend (also mit Abstimmung über Annahme oder Ablehnung) auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungs-Sitzung kommen – oder?
LG Gretl

Von Fritz Endl

Liebe Gretl,

danke für dein Mitdenken und –schreiben 😉

Bei diesem „Gablitz-Modell“ gefällt mir vor allem die Möglichkeit des MITREDENS! Beim schriftlichen Einbringen von Anträgen, Ideen, Fragen, Vorschlägen, Beschwerden usw. gibt es erfahrungsgemäß bei vielen Menschen Hemmungen. Die gibt es vermutlich auch, wenn dann jemand vor BezirkspolitikerInnen (Fachausschuss oder Vollversammlung) reden muss, aber das sollte/müsste eben zuerst einmal erprobt werden. Die Unterschiede zu Gablitz sind zwar bzgl. Größe klar, aber das Prinzip der niederschwelligen und viele Bevölkerungsgruppen umfassenden regionalen Mitsprachemöglichkeit ist gleich.

Ich kann nicht nachvollziehen, was gegen eine Erprobung spricht und warum dieses Thema nicht einmal (bei den Grünen) diskutiert wird.
Mit lieben Grüßen
Fritz 🙂

Von Gretl Carney

Lieber Fritz,

ZU:
Ich kann nicht nachvollziehen, was gegen eine Erprobung spricht und warum dieses Thema nicht einmal (bei den Grünen) diskutiert wird.
Vielleicht, weil alle Wiener Bezirke verschuldet und die Bezirksbudgets sehr knapp sind?
Rund 90% gehen in die notwendige Wartung der vorhandenen Infrastruktur und Einrichtungen. Tatsächlich besteht kaum Spielraum für Unvorhergesehenes. Umsetzungen kosten aber immer Geld. Um das gibt’s immer Gerangel….:-))
Oder vielleicht, weil geschätzte 85% der WienerInnen über die Beschränktheit der Zuständigkeiten und/oder Möglichkeiten einer Bezirksvertretung nicht Bescheid wissen und das mühsam wär‘?
Aber du hast sicher Recht. Es sollte mal probiert werden.
LG Gretl

13.7.2014
Von Fritz Endl:

Liebe Gretl,
es zeigt sich doch zunehmend, dass eine möglichst frühzeitige BürgerInnen-Beteiligung, die gut vorbereitet wurde, die ihren Namen auch verdient und keine Verhöhnung von denkenden Menschen ist, auch manche (Folge) Kosten sparen hilft, sowohl „echte“ als auch soziale.
Eine damit verbundene Kosten- und Zuständigkeitstransparenz würde auch das dringend nötige Bewusstsein/Wissen über die Grenzen der Umsetzbarkeit von unrealistischen „Wünschen an das Christkind“ verbessern helfen.
Mit herzlichen Grüßen
Fritz 🙂
der sich sehr freut über dein Mitdenken.

Von Gretl Carney:

Lieber Fritz,
Zu:
„…..Kosten sparen hilft, sowohl „echte“ als auch „soziale“
Welche (Art) Kosten sprichst du – aus Sicht der Bezirksvertretung – genau an?
Zu:
„……Kosten- und Zuständigkeitstransparenz“
Die Budgetvoranschläge der Bezirke werden jährlich von den jeweils zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeitet und dem Bezirk eigentlich nur mehr zur Bestätigung vorgelegt.
Dieser Budgetentwurf liegt im Herbst dann eine Woche im jeweiligen Bezirksamt zur Einsicht auf. Bezirksvertretungssitzungen zum Bezirksbudget sind öffentlich.
Was würdest du dir denn dazu vorstellen?
Ich denke mir, die Aufgaben der Stadtverwaltung sollten schon in der Schulzeit – vielleicht in Form von Planspielen? – auf jeden Fall praxisbezogen vorgestellt, transparent und verständlich gemacht werden.
LG Gretl

Von Fritz Endl:

Liebe Gretl,

meine Feststellung am 13.7., dass eine „möglichst frühzeitige BürgerInnen-Beteiligung auch manche (Folge) Kosten sparen hilft, sowohl „echte“ als auch soziale, bedarf meiner Ansicht nach keiner weiteren Erklärungen oder konkreter Beispiele. Ebenso wenig die Tatsache, dass eine Verbesserung der Informationen über Kosten- und Zuständigkeiten auch auf Bezirksebene nötig ist.

Außerdem hast du selber formuliert – „dass geschätzte 85% der WienerInnen über die Beschränktheit der Zuständigkeiten und/oder Möglichkeiten einer Bezirksvertretung nicht Bescheid wissen und das mühsam wär´“ Steckt in diesem „mühsam wär´“ die Vermutung, dass es 85% der WienerInnen zu mühsam ist, sich Informationen zu beschaffen?

Du hoffst andererseits, dass sich Menschen durch die vermehrte Teilnahme an Bezirksvertretungs-Sitzungen zum Bezirksbudget oder durch Einsichtnahmen am Bezirksamt mehr für Themen ihrer Wohnumgebung interessierten und du schlägst auch vor, durch „Planspiele“ in den Schulen die mühsamen Behördenwege einzuüben.
Diese Hoffnungen habe ich nicht. Da hoffe ich doch lieber auf das Erproben eines „Wiener Gablitz-Modells“, wodurch auch Kinder, Jugendliche und sogar manche „Biertisch-Kaiser“ mit demokratischen Regeln bekannt gemacht werden könnten.
Mit lieben Grüßen
Fritz 🙂

23.7.2014 Von Johanna Kraft (BürgerInneninitiative „Erhaltung des Fußwegs auf den Schafberg“):

Liebe Gretl. Lieber Fritz!

Habe jetzt endlich Eure Debatte gelesen. Interessant fand ich zB den Satz von Gretl, dass nirgends steht, dass in einer Bezirksvertretungs(BV)sitzung die Bürger/innen nicht das Wort ergreifen dürften, das wird einfach nur so gehandhabt. Könnte man da nicht einhaken? (Maria Ranacher, BürgerInneninitiative Stadtbildschutz wurde erst kürzlich in der BV Sitzung Landstraße sofort abgedreht, als sie dort etwas sagen wollte)

Bin mit Gretl schon lange „d ´accord“, dass man die Bürger/innen erst einmal einschulen müsste, wie „das Werkl eigentlich so läuft“. Damit kann man sicher nicht früh genug beginnen. Meine Erfahrung ist, dass genau das eben von den jeweiligen „Machthabern“ überhaupt nicht gewünscht ist, sogar als höchst störend empfunden wird, wenn sich da jemand „einmischen“ will. Die Wiener Bauordnung ist mE absichtlich so unlesbar, damit sich nur ja niemand so leicht auskennen kann. So kann man unliebsame „gschaftige“ Laien leicht abtun und sie als dilettierende Querulanten hinstellen.
Sich da auch nur einigermaßen auszukennen erfordert doch einigen Einsatz und Vorkenntnisse, sonst ist man von allem Anfang an auf dem Holzweg.

Wie leicht wäre es, rechtzeitig – oder zumindest vor einer BV Sitzung – die Tagesordnung und die Anträge aufzulegen. Als ich das einmal in Hernals wollte, da ich das aus Hietzing gewohnt war, wurde ich nur verständnislos angeblökt.
Auch Petitionen wären ja viel sinnvoller im Bezirk zu behandeln, wenn es um Grätzlprobleme geht, wie zB bei meinem Weg. Dass sich das keiner der Leute, die dann Stellungnahmen und Gutachten abgegeben haben, je persönlich angeschaut hat, war offensichtlich.
Die Öffnung ist politisch nicht gewollt, weil unbequem, aber da dürfen wir nicht nachlassen. Nächstes Jahr ist Wienwahl!!

lG Johanna

Von Gretl Carney:

Liebe Johanna,
vermutlich braucht’s doch eine Stadtverfassungs-Änderung :-((
BV Sitzungen sind öffentlich. Sorry – ich habe aber erst jetzt registriert (Landesrecht Wien), dass es da doch auch „Verhaltensvorschriften“ für ZuhörerInnen gibt:

Eintritt und Verhalten der Zuhörer und Zuhörerinnen
§ 6. (1) Der Eintritt von Zuhörern und Zuhörerinnen zu den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung erfolgt nach den Weisungen des oder der Vorsitzenden sowie nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze.
(2) Vor dem Eintritt sind gefährliche Gegenstände sowie Taschen und andere Gepäckstücke abzugeben. Ausnahmen bewilligt der oder die Vorsitzende. Für die Aufbewahrung von Gegenständen ist kein Entgelt zu entrichten.
(3) Im Sitzungssaal dürfen Bild- und Tonbandaufnahmen nur mit Bewilligung des oder der Vorsitzenden vorgenommen werden.
(4) Die Zuhörer und Zuhörerinnen haben sich jeder Äußerung zu enthalten. Zuhörer und Zuhörerinnen, die die Beratungen der Bezirksvertretung in irgendeiner Weise stören oder behindern, hat der oder die Vorsitzende nach vorausgegangener fruchtloser Mahnung zur Ordnung und Unterbrechung der Sitzung aus dem Sitzungssaal entfernen zu lassen. Er oder sie kann auch verfügen, dass alle Zuhörer und Zuhörerinnen den Sitzungssaal zu verlassen haben, wobei jedoch die Vertreter und Vertreterinnen der Medien davon ausgenommen werden können. Nach Entfernung der Zuhörer und Zuhörerinnen wird die Sitzung fortgesetzt. Wurden alle Zuhörer und Zuhörerinnen aus dem Sitzungssaal entfernt, ist der Eintritt von Zuhörern und Zuhörerinnen zu dieser Sitzung nicht mehr gestattet.
(5) Der Sitzungssaal muss Platz für mindestens 20 Zuhörer und Zuhörerinnen bieten.

Die „Amtssprache“ ist ein echtes Problem. Ich glaube, es liegt auch daran, dass die ganzen Paragrafen nach unzähligen „Novellierungen“ alle arges Stückwerk sind. Von verschiedenen Beamten verfasst, wo der eine nicht mehr weiß, was der andere eigentlich gemeint hat.
Aber sicher gibt es für die Unverständlichkeiten und Schwammigkeiten auch – juristische – Absichten…..

Zu „Tagesordnung und Anträge auflegen“:
Die Fraktionen kriegen die Anträge erst drei Tage vor der Sitzung. Bis vier Tage vorher können Anträge eingebracht werden.

LG Gretl

Von Georg Becker (Verein – Gedenkstätte Gustav Klimt):

DANKE für diese Diskussion !!!

Denke auch, dass es Änderungen in den Regel-Werken braucht…

Nur ein konkretes Detail zur Frage der Beteiligung von Normunterworfenen, die NICHT den Status „Mandatar/in“ haben:
Bei einer Bezirksvertretungs ( BV) 13.-Sitzung – als es um die Verbauung der „Invalidenhaus-Gründe“ der Republik Österreich ging –
waren relativ viele Leute der diesbzgl. BürgerInnen-Initativen (BI) im „Publikum“…; da hatte dann der Bezirksvorsteher DI H. Gerstbach (und formell der Vorsitzende der (BV) 13.,) einen Sprecher (DDr. K.) der BI gebeten, als „Auskunftsperson“ das Wort zu ergreifen. Das hat dieser dann ein paar Minuten lang m.E. großartig gemacht. (Es hat leider „nix“ genützt…; dieser DDr. H. K. hat auch eine Sachverhaltsdarstellung an die damalige Korruptions-Staatsanwaltschaft gerichtet, der leider nicht weiter nachgegangen wurde. Ich habe ihn nachher mehrmals kontaktiert : erfolglos. Wahrscheinlich war er so frustriert, dass er sich solche Sachen nicht mehr „antun“ wollte… )

Vielleicht war diese „Wort-Erteilung“ nur ein Mittel, die BI hinzuhalten, ihr (ihrem Sprecher) zu schmeicheln, oder … oder …

Beste, geduldige GRÜSSE,
Georg B.

25.7.2014 Johanna Kraft

Lieber Fritz!

Das „Gablitzmodell“ in den Bezirken anzudenken, halte ich für höchst diskussionswürdig! In den Sitzungen der Bezirksvertretungen immer nur als gerade noch geduldete/r Zuhörer(in) sitzen zu dürfen, erinnert wirklich an die Kameralistik aus der Kaiserzeit.

lG Johanna

Eine Fortsetzung dieses Gedankenaustausches über eMails gibt es hier

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Von Heinz Berger:
(BI Donaufeld und BI Hirschstetten retten)

Liebe Leute,

schon seit längerer Zeit ärgern mich die Wiener Demokratiedefizite. Deshalb würde ich gerne etwas Bewegung in die eingefahrenen Abläufe bringen, und da passt sicher auch die mündliche Bürgerbeteiligung gut hinein.

LG, Heinz

Heinz Berger:

„Wien braucht mehr Demokratie!“

Liebe aktive Bürgerinnen und Bürger,

Seit Jahren wird jetzt schon über eine Wahlrechtsreform diskutiert, bisher leider ergebnislos. Offenbar braucht der Wiener Landtag auch Druck aus der Bevölkerung, um endlich die notwendige Reform voranzubringen. Darüber hinaus gibt es aber noch viele andere Demokratiedefizite in der Wiener Verfassung.

Mögliche Forderungen einer Initiative: (Entwurf)

Jede Stimme ist gleich viel wert
Es darf nicht sein, dass eine Partei mit weniger als 47 % der Stimmen 52 % der Mandate erhält (Bsp. 2001) .
Sperrklauseln (4% oder 5%) sind undemokratisch und müssen gestrichen werden.

Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts
Die Reihung der Mandatare soll nicht durch die Parteien erfolgen, sondern durch die Wählerinnen und Wähler mittels Vorzugsstimmen.

Demokratische Wahl der BezirksvorsteherInnen
Die BezirksvorsteherInnen dürfen nicht länger von der stärksten Partei bestimmt werden, sondern sollen von der Mehrheit der Bezirksräte gewählt werden.
Die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher sollen von der Mehrheit der Bezirksräte auch wieder abgewählt werden können.

Partizipation bei allen wichtigen Entscheidungen
Die betroffene Bevölkerung muss in alle bedeutsamen Entscheidungsprozesse der Stadt frühzeitig und direkt eingebunden werden.
BürgerInnen sollen Rederecht in den Vertretungskörperschaften erhalten.
Wien braucht ein klares und verbindliches Regelwerk für Partizipationsprozesse.

Volle Transparenz
Information soll aktiv, uneingeschränkt und einfach verfügbar gemacht werden, und nicht erst auf Anfrage bzw. unter medialem Druck erfolgen.

Und, und, und …

Ziele:
Kurzfristig:
Neue Wahlordnung noch vor den Gemeinderatswahlen 2015
Langfristig:
Eine demokratischere Stadtverfassung

Umsetzung:
Das verbesserte Wiener Petitionsrecht scheint jetzt eine ganz gute Möglichkeit darzustellen, um die PolitikerInnen stärker unter Druck zu setzen.
Dieses Thema bietet großes Potential für mediale Verbreitung.

Wenn Sie/du interessiert sind/bist, freue ich mich über eine Rückmeldung.

Heinz Berger (heinz.berger(at)chello.at)
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Veröffentlicht in Allgemein | Verschlagwortet mit Bürgerbeteiligung, PolitikerInnen, Stadtverfassung, Wien, Zivilgesellschaft |

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