Kinderrechte am beispiel des „bunten Triesterviertels“
In der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ steht im artikel 26 unter dem titel „Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht“:
Jeder Mensch hat Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgemein zugänglich sein, die höheren Studien sollen allen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen in gleicher Weise offenstehen.
Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen.
In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zuteil werdenden Bildung zu bestimmen.
Das inhaltlich gute konzept des „Bildungsgrätzls“ ist im „Bildungsgrätzl Triesterviertel“ meines wissens zumindest vorläufig „stecken geblieben“. Leider haben dabei auch parteipolitische interessen mitgewirkt. Außer taferln an verschiedenen gebäuden hat sich bisher nichts sichtbares ergeben.
Daher hoffe ich – am besten mit wissenschaftlicher unterstützung – dass das vorhandene interesse vieler bildungseinrichtungen des „Triesterviertels“ in gemeinsamen aktivitäten umgesetzt werden kann, auch ohne der bisherigen koordinatorin.
Denn „Jeder Mensch hat Recht auf Bildung“
….auch in unserem „bunten Triesterviertel“!
Einige passende frühere Texte:
https://fritzendl.wordpress.com/2018/06/27/unsere-volkshochschulen/
—————————————————————————————————————————
Zum inhaltsverzeichnis aller bisher veröffentlichten beiträge:
http://www.dorfwiki.org/wiki.cgi?Triesterviertel/GedankenInhaltsVerzeichnis