Die private Phönix-Schule zog nach Simmering. Das „Lucina-Gebäude“ (Knöllg.20-24) könnte ähnlich wie von 1901 -1958 zu einem „Stützpunkt“ für Frauen und Kinder vor und nach der Geburt werden.
Seit dem 17.2.2022 wissen wir durch die Hausverwaltung BEWOG, dass der aktuelle Mieter des „Lucina“-Gebäudes nicht die Absicht hat, es nach einem möglichen Umzug der Phönix-Schule abreißen zu lassen.
Am 2.3.2022 richtete unser Verein daher folgende Anfrage an Politikwissenschaftler Dr.Hubert Sickinger:
Kann die Bezirksvertretung Favoriten auch im Rahmen der geltenden Geschäftsordnung den gemeinsamen Wunsch an den Wr.Gemeinderat richten, das „Lucinagebäude“ für Veranstaltungen zu mieten?
Die Antwort:
Sehr geehrter Herr Endl,
auf ihre Fragen gibt es zwei einfache Antworten:
1. Die Geschäftsordnungen der Bezirksvertretungen sind eine Verordnung der Gemeinde (Stadt) Wien, ein einzelner Bezirk kann diese GO gar nicht ändern;
2. Mir wäre unbekannt, dass es für Beschlüsse einer Bezirksvertretung ein Einstimmigkeitsprinzip gibt. Einstimmigkeit erhöht nur realpolitisch das politische Gewicht eines derartigen Beschlusses, den ja die Gemeinde umzusetzen hat (aber keine politische Verbindlichkeit besitzt).
Wenn die Stadt die Liegenschaft mieten und gemeinnützigen Organisationen überlassen will ist der übliche Ablauf:
Der Stadtsenat fasst nach Verhandlungen mit dem Liegenschaftseigentümer (mit Mehrheit) diesen Beschluss, dieser wird – da eine Subvention – anschließend dann vom Gemeinderat (ebenfalls mit Mehrheit) beschlossen. Sie brauchen also politisch betrachtet auf beiden Ebenen primär die Zustimmung der SPÖ.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Sickinger
Die gesamte Chronik vom Projekt „Frauen/Kinder-Stützpunkt Lucina“
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